DLZ Adam, der Shop für Computer, Digital-Kameras, Notebook, Hardware und Software!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§  1 Geltung der Bedingungen
§  2 Angebot und Vertragsabschluss
§  3 Preise
§  4 Liefer- und Leistungszeit
§  5 Annahmeverzug
§  6 Lieferung
§  7 Gefahrenübergang
§  8 Gewährleistung
§  9 Retouren
§ 10 Eigentumsvorbehalt
§ 11 Zahlung
§ 12 Haftungsbeschränkung
§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
§ 14 Datenschutz
§ 15 Gerichtsstand

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von DLZ Adam erfolgen ausschliesslich
    aufgrund  dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
    vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
    als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, insbesondere
    Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
    Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von DLZ Adam in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unver
    bindlich. Bestellungen sind für DLZ Adam erst nach schriftlicher Bestätigung
    verbindlich. Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen,  Abbildungen, Masse,
    Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
    stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie
    werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer
    Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise
1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden
    für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie
    Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten.
3. Irrtümer (Tippfehler) vorbehalten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
    anderes vereinbart wurde. Die  Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine    
    durch DLZ Adam steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung
    von DLZ Adam durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefer-   
    gegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann
    DLZ Adam die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen
    Nichterfüllung verlangen. DLZ Adam ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise    
    entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv
    entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengen-    
    differenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der DLZ Adam und dem    
    Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung,
    Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der
    Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
    ausführende Person übergeben worden ist. Falls der  Versand sich ohne unser
    Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
    Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte bernahme der
    Transportkosten durch DLZ Adam hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung
1. DLZ Adam gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Material-    
    mängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen    
    beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder
    Wartungsanweisungen nicht befolgt,  Änderungen vorgenommen, Teile Aus-    
    gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-
    spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel
    hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf Unsachgemässe
    Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das
    Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von
    zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen DLZ Adam stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu
    und sind nicht abtretbar.

§ 9 Retouren
1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem
    Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde,
    an DLZ Adam zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Geräte müssen frei
    eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten
    keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die gewährleistung beschränkt sich
    ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungs-   
    gegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge
    zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien   
    gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verlorengehen können.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DLZ Adam. 

§ 11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauszahlung, Nachnahme, Bar
    oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung
    erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder  
    eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.     
    Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer
    Einlösung als  Zahlung.   
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
    Zinsen in Höhe von 10% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist
    DLZ Adam auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware
    zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in  Zahlungsverzug gerät,
    sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder
    wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des
    Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
    Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch
    ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
    Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertrags-    
    verletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung,
    sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
    ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum
    einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese
    weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen
    Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die
    Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

§ 14 Datenschutz
1. DLZ Adam ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im
    Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
    Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
    zu verarbeiten.
§ 15 Gerichtsstand
1. Solothurn ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis    
   unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht
   dem schweizerischen Recht.

Deitingen, 01. Juni 2000

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